Beitragsordnung - SSV Planeta Radebeul - Leichtathletik

SSV Planeta Radebeul
Abteilung Leichtathletik
Menü
Direkt zum Seiteninhalt

Beitragsordnung

Abteilungsinformationen > Dokumente
Beitragsordnung der Abteilung Leichtathletik des SSV Planeta Radebeul e. V. - Gültig ab dem 01.04.2022

1. Mitgliedsbeitrag monatlich jährlich
Schüler (bis 15 Jahre im jeweiligen Kalenderjahr): monatlich € 8,00 €, jährlich 96,00 €
Jugendliche (16-19 Jahre): monatlich 9,50 €, jährlich 114,00 €
Erwachsene: monatlich 12,00 €, jährlich 144,00 €
Fördernde Mitglieder: monatlich 5,00 €, jährlich 60,00 €
Familienbeitrag (mind.2 erwachsene u. 2 Kinder bis 18 Jahre, bzw. Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre): monatlich 32,00 €, jährlich 384,00 €
Trainer und Übungsleiter mit Zertifikat u. DRK-Grundlehrgang: Beitragsfrei
Kampfrichter mit Lehrgang: Beitragsfrei
Ehrenmitglieder: Beitragsfrei
Übungsleiter, Trainer und Kampfrichter, als aktive Sportler, die am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen, zahlen den vollen Beitrag.
Stichtag für den Altersbeitrag ist der 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.

Entsprechend einer Festlegung der Abteilung Leichtathletik sollen die Mitgliedsbeiträge bis zum 30.04. eines Jahres bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, viertel-, halb- und jährlich die Beiträge per Einzugsermächtigung bis zum 15. des Monats abbuchen zu lassen. Die Termine für die vierteljährliche Abbuchung sind der 15.2./15.5./15.8./15.11. als Datum. Die halbjährlichen Abbuchungsdaten sind der 01.01. und der 01.07. Die jährliche Abbuchung erfolgt am 01.01.
Mitglieder, die den Zahlungstermin um 2 Wochen überschritten haben, erhalten eine Mahnung. Wird das Zahlungsziel trotz erfolgter Mahnung um mehr als 4 Wochen überschritten, so wird das Verfahren den gesetzlichen Mahnverfahren übergeben.
Der Beitrag wird auf nachfolgendes Konto überwiesen:
IBAN DE43 8505 5000 3011 0271 36
BIC SOLADES1MEI
Kontoinhaber SSV Planeta Radebeul e. V.
Bank Sparkasse Meißen

Härtefälle
Ausnahmen für Härtefälle können schriftlich bei der Abteilungsleitung beantragt werden.

2. Wettkampfwesen
2.1. Startgelder
Im Umkreis von ca. 200 km (BL Thüringen/Brandenburg/Sachsen-Anhalt/Sachsen und Berlin) werden alle Startgelder bezahlt.
Darüber hinaus werden durch die Leitung bestimmte Wettkämpfe ausgewählt, für die ebenfalls die Startgelder bezahlt werden. (z.B. Deutsche Meisterschaften)
Für alle anderen Wettkämpfe werden keine Startgelder übernommen.
Ausnahmefälle werden durch die Leitung entschieden. Die Startgelder sind unmittelbar nach dem Wettkampf abzurechnen. Die Startgelder werden mit der Teilnahmemeldung fällig und werden vom Kassenwart bezahlt. Sollte unbegründet ein gemeldeter Athlet nicht teilnehmen, so sind die Startgelder vom Sportler selbst zu erstatten.
2.2 Übernachtung
Übernachtungskosten werden nur bei den Deutschen Meisterschaften übernommen, max. bis zu einer Höhe von 30,00 € p. Nacht.
2.3. Fahrtkosten
Fahrtkosten werden übernommen für:
Hin- und Rückfahrt für Deutsche/Mitteldeutsche/Landesmeister- und Regionalmeisterschaften, sowie darüber hinaus alle weiteren Sportveranstaltungen in Sachsen werden für die Übungsleiter/Trainer von der Abteilung übernommen.
Die Abteilungsleitung kann im Einzelfall für die o. g. und andere Sportveranstaltungen die Fahrtkosten übernehmen. Dies ist schriftlich anzuzeigen.
Anzugeben sind die Namen der beförderten Personen, die sportliche Veranstaltung, sowie die Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Reisekostenerstattung
Erstattung p. km: € 0,30
Zulage für jeden weiteren aktiven Athleten: € 0,02
Zulage f. d. Transport techn. Geräte p. 50 kg: € 0,02

3. Sonstiges
Finanzielle Unterstützung für Teilnehmer/Betreuer an den Trainingslagern werden durch die Abteilungsleitung geprüft und entschieden.
Auf die Reisekostenordnung des LVS wird verwiesen.
Diese Beitragsordnung basiert auf der Finanzordnung des SSV Planeta Radebeul e. V.

Diese Beitragsordnung tritt durch den Mitgliederbeschluss vom 13.11.2018, ab dem 01.01.2019 in Kraft. Die Änderung der Reisekostenerstattung (Kilometergeld) ab dem 01.04.2022 erfolgte durch Beschluss der Abteilungsleitung am 24.04.2022
Zurück zum Seiteninhalt