Abteilungsordnung - SSV Planeta Radebeul - Leichtathletik

SSV Planeta Radebeul
Abteilung Leichtathletik
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Abteilungsordnung

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Abteilungsordnung vom 14.6.2017

1. Abteilungsorganisation:
Die Minimalstruktur einer Abteilung besteht aus:
· Abteilungsleiter
· Stellvertreter Abteilungsleiter
· Kassier
Diese Funktionen müssen auf Mitglieder der Abteilung aufgeteilt werden.
Je nach Abteilungsgröße können Aufgaben auf Abteilungsmitglieder übertragen
werden,
· Schriftführer
· Sportwart
· Jugendleiter/in
· Technischer Leiter
. etc
Die Abteilungsleitung führt die laufenden Geschäfte der Abteilung selbständig. Sie
hat das Recht im eigenen sportlichen Bereich tätig zu sein.
Die Rechtsvertretung der Abteilung (§26BGB) liegt beim Verein.
2 . Berichterstattung
Der Abteilungsleiter berichtet jährlich an die Vereinsleitung über laufende
Geschäfte:
- Bericht Abteilungsversammlung
Zusendung des Protokolls der Abteilungsversammlung an den Präsidenten
- Mitgliederstand
Zusendung der Mitgliederliste als Datei (Excel, CSV, oder vergleichbar),
spätestens am 2. Januar
- Kassenbericht
Zusendung der Einzelbelege bis spätestens 31. Januar als Datei (Excel, CSV,
oder vergleichbar), z. B. Beleg Nummer, Beleg Datum, Verwendung, Betrag,
SSV-Konto.
- Planung Folgejahr
Information über voraussichtliche Platz- und Hallenkosten, Auflistung der
Abteilungsleitung, Kampf- und Schiedsrichter sowie Übungsleiter.
3. Wahl der Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung wird durch Beschluss der Abteilungsversammlung auf Dauer
von 4 Jahren gewählt. Sie bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied vor
Ablauf der Amtsperiode aus, ist ein Mitglied kommissarisch einzusetzen.
Einberufung der Abteilungssitzung.
Die Abteilungsleitung hat die Pflicht mindestens eine Abteilungsversammlung pro
Kalenderjahr einzuberufen.
4. Veröffentlichung von Bildern
Die Abteilungsleitunger tragen die Verantwortung für die Veröffentlichung von
Bildern. Forderungen, die durch die unrechtmäßige Veröffentlichungen von Bildern
an den Verein herangetragen werden, übernimmt der Abteilungsleiter der
betroffenen Abteilung.
5. Beitragsordnung
Die Beiträge werden in den Abteilungen (Sportarten) unter Berücksichtigung der
durch den KSB vorgeschriebenen Mindestbeiträge festgelegt.
Ebenso können die Abteilungen Beitragsarten eigenständig festlegen, z. B.:
Kinder
Jugendliche
Studenten
Erwachsene
Familienbeitrag
Ehrenmitglieder
Männer / Frauen
Rentner
Kinder und Jugendliche:
Der Beitrag von Kindern und Jugendlichen muss niedriger als der
Erwachsenbeitrag sein, er sollte zwischen 50% und 75% des
Erwachsenenbeitrages liegen.
Schüler, Studenten und Azubi
Abteilungen können für Erwachsene, die sich in der Ausbildung befinden (unter
25) einen reduzierten Beitrag verlangen. Die Beitragshöhe sollte zwischen dem
Erwachsenen und dem Kinderbeitrag liegen.
Familienbeitrag
Eine Familie sind Eltern mit Ihren leiblichen und adoptierten Kindern
(Minderjährig oder in Ausbildung bis max. 25 Jahre). Der Familienbeitrag darf
nicht höher als der Beitrag von zwei Erwachsenen und zwei Kindern sein, sollte
jedoch mindestens dem Beitrag von zwei Erwachsenen entsprechen. Die Eltern
müssen nicht verheiratet sein.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder (Satzung §12) bleiben Mitglieder in den jeweiligen Abteilungen
und sind beitragsfrei.
Mehrfachmitgliedschaft
Mitglieder, die in mehreren Abteilungen gemeldet sind, müssen die in den
jeweiligen Abteilungen festgelegten Beiträge entrichten
Abteilungswechsel
Wechselt ein Mitglied, innerhalb des SSV, dann handelt es sich dabei um kein
Neumitglied für den SSV. Die Gebühr für Neumitglieder wird nicht fällig.

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